Seit einiger Zeit ist es sowohl bei Internet als auch bei Telefon Providern üblich, eine Service-Pauschale zu verrechnen. In dieser Service-Pauschale werden die Kosten der Vorratsdatenspeicherung versteckt.
Die Service-Pauschale kann man nun von A1 zurückverlangen.
Die Arbeiterkammer Wien hat nun für bestimme Verträge mit A1/Telekom Austria beim OGH ein Urteil erwirkt.
Für den Telefon und Internet Vertrag von A1/Telekom Austria um 19,90 pro Monat mit dem Abschlußzeitraum vom 15.11.2007 bis 15.01.2008 bzw. 20.10.2008 und 01.02.2011 kann man sich die Servicepauschale (immerhin 15,- pro Jahr) zurück holen. Laut AK Wien stellt A1 die betroffenen Verträge automatisch um und verrechnet in Zukunft keine Service Pauschale mehr.
Ende April habe ich von A1 eine Bestätigung bekommen, daß ich die Servicepauschale zurück bekomme und auch nicht mehr bezahlen muß. Hoffentlich kündigt A1 jetzt nicht den Vertrag
Hier der Artikel der AK Wien und der Musterbrief.