News
|
|
13.09.2022
Google Fonts Abmahnung: Webinar zum Nachsehen
Die Wirtschaftskammer hat sich ausführlich mit dem Thema Google Fonts Abmahnungen befasst und ein sehr gutes Webinar "Schadenersatzforderung wegen Google Fonts, was nun?" auf Youtube online gestellt.
Was ist zu tun?
Wichtig: Die 190,- nicht zahlen.
Es ist zu prüfen, welche externen Dienste auf der Website eingebunden sind. Wenn man im Browser F12 drückt, dann auf die Netzwerkanalyse geht und die Seite mit STRG-F5 neu lädt, sieht man alle Aufrufe, die der Browser abschickt. Aus dieser Liste muss man alle Adressen untersuchen, die nicht auf den eigenen Webspace zeigen.
Die verwendeten Google Fonts kann man von den Google Servern laden, auf dem eigenen Webspace speichern und direkt einbinden. Dann wird die IP Adresse des Benutzer nicht mehr an Google übertragen. Für WordPress gibt es dafür z.B. das Plugin OMGF | GDPR Compliant, Faster Google Fonts. Easy.
Für die Integration von Youtube Videos kann eine Zustimmungsbox vor dem Video ausgegeben werden, oder statt dem Video ein Bild mit einem Link zur Youtube Seite eingebettet werden.
Google Analytics bzw. Facebook Analytics und ähnliche Dienste können per JavaScript nach Zustimmung des Benutzers nachgeladen werden. Dazu ist jedoch eine ausführliche Erläuterung notwendig, damit der Benutzer eine qualifizierte Entscheidung treffen kann. Auf www.akm.at habe ich das entsprechend umgesetzt. Alternativ dazu kann man z.B. die freie Analytics-Software Matomo integrieren.
|