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09.09.2022
Abmahnwelle wegen Google Fonts
Was in Deutschland aufgrund einer anderen Rechtslage immer wieder vorkommt, hat nun ein Anwalt aus Niederösterreich versucht. In drei Wellen hat der Jurist Marcus Hohenecker mehr als 10.000 Abmahnungen an Website Betreiber verschickt und ihnen im Namen seiner Mandantin eine Datenschutzverletzung vorgeworfen und 100,- Euro Schadenersatz sowie 90,- Euro Bearbeitungsgebühr verlangt.
Der Vorwurf lautet, dass auf der Website Schrift-Dateien von Google Servern aus den USA eingebunden sind. Beim Aufruf der Seite hat der Browser der Benutzerin diese Dateien abgerufen und dabei die IP Adresse des Computers der Benutzerin in die USA übertragen. Da die IP Adresse ein persönliches Datum ist, fällt sie unter den Datenschutz und darf nur nach ausführlicher Aufklärung der Benutzerin an Server außerhalb der EU gesendet werden.
Mit dem Vorwurf hat der Advokat grundsätzlich recht, seine Vorgangsweise ist jedoch recht fragwürdig. Ein Jurist aus Kärnten möchte ihn nun verklagen und ihm ein Lokalverbot für seine Website erteilen.
In Österreich ist die Datenschutzbehörde für Datenschutzverletzungen zuständig. Der Anwalt bzw. seine Mandantin hätte sich direkt an die Datenschutzbehörde wenden können. Max Schrems hat das am Beispiel Netdoktor und Google Analytics bereits erfolgreich vorgemacht. Siehe meinen Beitrag dazu unter Google Analytics ist nicht EU-datenschutzkonform.
Der Anwalt dürfte mit der Unterstützung eines Programms das Internet gezielt nach Websites abgesucht haben, die Google Fonts eingebunden haben. Dabei sind auch einige Website-Betreiber abgemahnt worden, die Google Fonts überhaupt nicht einsetzen. Ein Kollege von mir hat sich deshalb als Betroffener an die Staatsanwaltschaft wegen Betrug gewandt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun. Ich weiß auch von Personen, die eine Abmahnung erhalten haben für Websites, für die sie überhaupt nicht zuständig sind.
Als Begründung führt der Anwalt ein "Unwohl sein" seiner Mandantin an. Es stellt sich mir die Frage, warum sie gezielt tausende Websites aufruft, wenn ihr dabei unwohl ist, wenn ihre IP Adresse an Google übertragen wird.
Wie bereits erwähnt, hat der Anwalt grundsätzlich recht. Es gibt jedoch noch keine rechtsgültige Entscheidung, die Datenschutzbehörde sieht sich Google Fonts derzeit an und prüft, ob der Dienst mit dem Datenschutzgesetz konform geht. Vielleicht paßt Google auch den Dienst entsprechend an. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man externe Dienste wie Google Analytics, Facebook Analytics, Google Fonts, eingebettete Youtube Videos nur nach ausführlicher Information des Benutzers und dessen eindeutiger Zustimmung einbinden.
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