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18.05.2020
DSGVO und externe Services
Am 15.02.2020 war das WordCamp Vienna. Dort habe ich einige sehr praktische und inspirierende Vorträge gehört.
Bezüglich Google Analytics gibt es eine Änderung der Rechtsmeinung!
Bisher hat ein Optout der Benutzer gereicht, nach aktueller Rechtsmeinung ist jedoch ein aktiver Optin der Benutzer notwendig. Das heißt, der Google Analytics JavaScript Code darf erst geladen werden, wenn der Benutzer zugestimmt hat. Das führt aber zu einer drastischen Reduktion der ausgewerteten Zugriffe, da die meisten Benutzer (meiner Erfahrung nach mehr als 90%) die Zustimmung verweigern.
Als Alternative zu Google Analytics bietet sich Matomo (Piwik) an. Matomo ist eine freie Web Analytics Software und kann entweder als Software as a Service gebucht werden oder auf dem eigenen Server installiert werden. Bei entsprechender Konfiguration reicht hier aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Optout-Möglichkeit aus. Wichtig ist dabei, daß keine Peronenbezogenen Daten gespeichert werden und die gespeicherten Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Was Google Analytics kann, kann Matomo meistens auch: matomo.org/blog/2020/03/switch-to-matomo-for-wordpress-from-google-analytics/
Siehe auch www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2019/20191114-PM-Analyse_Trackingtools.pdf
Im Prinzip ist auch die Nutzung von Google Fonts zustimmungspflichtig, da Google eine Nutzung der erhobenen Zugriffsdaten nicht explizit ausschließt. Daher sollten die Webfonts vom eigenen Server geladen werden und nicht mehr von Google Fonts.
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